Sehr geehrte Kunden, Lieferanten und Interessenten, aufgrund der Weihnachtsfeiertage bleibt unser Unternehmen vom 19.12.2024 um 15.00 Uhr bis zum 05.01.2025 geschlossen.
Sie erreichen uns wieder ab dem 06.01.2025 um 7.30 Uhr. Wir wünschen Ihnen erholsame Festtage und einen guten Jahreswechsel! Ihr Team der Herbert Geißler GmbH & Co. KG

Datenschutzbestimmungen

I. Vertragsabschluss 

1. Vertragsinhalt aller mit uns getätigten Geschäfte, Lieferungen und sonstige Leistungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sie gelten, ohne dass dies ausdrücklich erneut vereinbart werden müsste, auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen. Insbesondere regeln sie auch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und uns bei vorvertraglichen Verhandlungen.

2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt. Soweit unsere eigenen Geschäftsbedingungen keine von den Geschäftsbedingungen unserer Kunden abweichende Regelungen vorsehen, wird den Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausdrücklich widersprochen, so dass die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden sollen.

3. Soweit wir beratend für unsere Kunden kaufvertraglich tätig werden, geschieht dies unverbindlich. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsinhalt werden nur Absprachen, welche wir ausdrücklich schriftlich bestätigen. Angebote und Bestellungen der Kunden gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als rechtsverbindlich angenommen.

4. Die in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.


II. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk jeweils zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

2. Alle Nebenkosten wie Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferungen mittelbar oder unmittelbar betroffen bzw. versteuert werden, sind von dem Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

3. Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial trägt, ebenso wie die Kosten für die Zurücksendung des Verpackungsmaterials, der Käufer.

4. Bei neuen Aufträgen oder Anschlussaufträgen sind wir an vorhergehende Preise nicht gebunden.


III. Proben und Muster

Warenproben und Bemusterungen gelten als Anhalt für den allgemeinen Charakter des betreffenden Produkts und sind in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend.


IV. Auskünfte und technische Beratung

Hinweise, Informationen sowie technische Beratungen geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien deshalb den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, wobei für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren der Käufer verantwortlich ist.


V. Lieferfristen und Liefertermine

1. Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich und nennen nur den Zeitpunkt, zu welchem wir bemüht sind, die Lieferung auszuführen. Maßgebend für die Einhaltung gegebenenfalls bestehender verbindlicher Fristen und Termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Lieferverzögerungen durch Umstände im Verantwortungsbereich unseres Vorlieferanten haften wir nicht.

2. Vor Eintritt des Lieferverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung des Vertrages  zu gewähren. Die Frist gilt als eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft oder die Absendung der Ware gemeldet haben.

Die Übernahme von Konventional- oder Vertragsstrafen seitens des Abnehmers des Kunden lehnen wir ab.

3. Einwirkungen durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel sowie Betriebs- und Verkehrsstörungen, usw. befreien uns für die Dauer dieser Einwirkungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne Anspruch auf Schadensersatz seitens des Käufers.


VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche jeglicher Art gegen ihn haben.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu be- und verarbeiten sowie zu veräußern, unter Berücksichtigung  der nachfolgenden Bestimmungen:

a) Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherheitsübereignungen usw. sind unzulässig.

b) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit Material, welches uns nicht gehört, erwerben wir im Verhältnis des Wertes unserer Ware zur Fremdware Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen. In diesen Fällen gilt der Käufer insoweit als Verwahrer für uns.

c) Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawert) unserer Ware.

d) Dem Käufer ist die Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

e) Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.

f) Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.

g) Übersteigt der Wert der an uns abgetretenen Forderungen unsere Forderungen an den Käufer um insgesamt mehr als 20 vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit, etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist. 


VII. Verpackung, Versand, Gefahr und Übergang

1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg. Das Verpacken der bestellten Ware erfolgt nach bestem Ermessen, auf Kosten des Bestellers.

2. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Über- und Unterlieferungen von ca. 10 % sind zulässig.

3. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen bei uns zu lagern.

4. Auch wenn wir die Transportkosten tragen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Werk verlassen hat.

5. Transportschäden hat der Käufer unmittelbar bei dem betreffenden Transportunternehmen zu melden (innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen), da diese nicht durch unsere Versicherung gedeckt sind.


VIII. Mängelrügen und Gewährleistungen

1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem  Besteller/ Käufer auf Wunsch, vom Lieferer, gegen Berechnung, zur Prüfung vorgelegt werden. Allgemeine Bearbeitungstoleranz unserer Fertigung nach DIN 2768m, jedoch mindestens +/- 0,3 mm. Die Zusicherung für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes bedarf der Schriftform in der Auftragsbestätigung.

2. Sollte der Lieferer den Besteller außerhalb seiner Vertragsleistungen beraten haben, haftet er nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.

3. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Lieferer haftet nur für Mängel, die nachweisbar auf einem vor Gefahrenübergang liegenden Umstand beruhen.

4. Die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen erfolgt nur in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Gefahrübergang. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Besteller lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung. Kann der Lieferer einen Mangel nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche nicht zumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.

5. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung durch den Besteller haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge.

7. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der Lieferer nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist auch die deliktische Haftung vom Lieferer ausgeschlossen.

8. Toleranzen in den Abmessungen und Materialstärken bedingen die allgemeinen Angaben des Rohstofflieferanten.


IX. Haftungsbeschränkungen

In sämtlichen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.


X. Schutzrechte

1. Unser gesamtes Katalogmaterial ist urheberrechtlich geschützt.

2. Missbräuchliche Benutzung unserer Kataloge kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Bezeichnung PLEXIGLAS® ist als Wort und Bildzeichen geschützt. Der Käufer verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung unserer Waren das Bildzeichen PLEXIGLAS® in der vorgeschriebenen Form zu verwenden.

3. Hat der Lieferer nach Zeichnung, Modellen, Mustern, etc. des Bestellers zu liefern, so steht der Besteller dafür ein, dass die Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat den Lieferer von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstanden Schadens zu leisten. Wird dem Lieferer die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferer -ohne Prüfung der Rechtslage- berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen.


XI. Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Zahlungen sind in EURO (€) ausschließlich an den Lieferer zu leisten.

2. Der Kaufpreis für die Lieferungen oder sonstige Leistungen ist zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto.

3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Forderung, ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedarf, mit dem jeweils üblichen Kontokorrentzinssatz, mindestens aber mit einem Zinssatz von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten.

4. Mit dem Besteller getroffene Zahlungsvereinbarungen sind jederzeit frei widerruflich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern oder seine Kreditwürdigkeit erst nach Abschluss der Vereinbarung bekannt wird.

5. Der Kunde ist nur mit von uns schriftlich anerkannten Forderungen zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung berechtigt.


XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Lieferanten.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Allgemeines europäisches Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt zwischen den Parteien diejenige Rechtslage als vereinbart, welche dem erkennbaren wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Abrede am nächsten kommt.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Industrie- und Gewerbekunden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts beliefern.