Maschinenschutzabdeckungen

Maschinenschutzabdeckung

An Maschinenschutzabdeckungen werden hohe Anforderungen gestellt: Zum einen müssen sie absolute Sicherheit gewährleisten und zum anderen einen ungehinderten Einblick in den Fertigungsablauf im Inneren der Maschine zulassen. Bruchfeste bis schlagzähe, transparente Kunststoffe eignen sich besonders gut für die Herstellung solcher Maschinenabdeckungen und -einhausungen. Polycarbonat, auch bekannt als MAKROLON® oder LEXAN®, ist einer davon. Auch Polymethylmethacrylat (PMMA), welches auch als PLEXIGLAS® oder Acrylglas bekannt ist, ist ein geeignetes Material. Des Weiteren ist auch der Werkstoff PET-G für die Herstellung von Maschinen- und Schutzabdeckungen sehr gut geeignet.


Maschinenschutzabdeckungen in verschiedenen Ausführungen

Für die Herstellung von Hauben und Schutzabdeckungen verwenden wir ausschließlich hochwertige transparente Kunststoffe, die durch Ihre Robustheit und Langlebigkeit überzeugen. Sowohl MAKROLON®, LEXAN®, Polycarbonat als auch PLEXIGLAS®, Acrylglas oder PET-G lassen sich auf vielerlei Weise verarbeiten. Dies eröffnet den Maschinenkonstrukteuren einen großen Spielraum bei der Entwicklung von Fertigungsanlagen. Das professionelle CNC-Fräsen, exaktes Zuschneiden, verzugsfreies Abkanten, Drehen, Bohren und Verkleben sowie verschiedenste weitere Bearbeitungsvorgänge sind bei allen von uns verwendeten Kunststoffen problemlos möglich. Auf diesen Wegen lassen sich Maschinenschutzeinhausungen und -abdeckungen in vielfältiger Form und Beschaffenheit herstellen.

Überzeugen Sie sich selbst!

Rahmen
Rahmen
Verformte Abdeckung
Verformte Abdeckung
Abdeckung
Abdeckung
U-Teil
U-Teil

Als erfahrener Partner der Maschinenbau- und Metallbau-Industrie sowie im Apparate- und Anlagenbau beraten wir Sie als unseren geschätzten Kunden hochqualifiziert sowie kompetent. Wir fertigen Maschinenschutzabdeckungen, die durch Transparenz, Bruch- und Schlagfestigkeit sowie Langlebigkeit jederzeit überzeugen können.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Industrie- und Gewerbekunden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts beliefern.